
Mobil: 24 Std. 0172-2904759
Pflicht zur Nachsuche gesetzlich verankert
Die Pflicht zur Nachsuche auf krankes Wild ist gesetzlich verankert und der Tierschutz hat höchste Priorität.
Nicht jeder Schuss trifft ins Leben und nicht jeder Verkehrsunfall lässt das Wild auf der Straße verenden. Verletztes Wild vor weiteren Leiden und einem qualvollen Tod zu bewahren, muss für jeden Jäger ethische Verpflichtung sein.
Die Ursachen einer Nachsuche können vielfältig sein. Deswegen stelle ich mit meinen beiden dafür geprüften Nachsuchenhunden, der BGS-Hündin Claire und der RT-Hündin Antje hier 2 Spezialisten zur Verfügung, die nur für diese Aufgaben ausgebildet wurden.
Ich stehe den Jagdausübungsberechtigten 24 Stunden - 7 Tage - zur Verfügung
Jörg Krabbe
Verbandsrichter und Verbandsschweißrichter im JGHV, Hundeobmann der KJS Steinfurt-Tecklenburg e.V., stellv. Vorsitzender des JGV Westmünsterland e.V., Hundeobmann im Hegering Metelen,
Kolpingstraße 9 48629 Metelen Tel.: 02556-98976
Mobil: 0172-2904759

Verfügbarkeit
Meldet ein Revierinhaber oder Jäger eine Nachsuche an, kann ich ein einsatzfähiges Gespann stellen. Durch mittlerweile weitere auf Schweiß geprüfte Hunde im Hegering Metelen, können auch in Extremsituationen (mehrere Anfragen) weitere Hundeführer gestellt werden.
Professionelles Arbeiten
Meine Arbeit ist ehrenamtlich, aber die Ausrüstung professionell. Angefangen von modernster Schutzkleidung, über einer Nachsuchenwaffe, bis hin zur Hundeortung ist alles vorhanden und wird auch verwendet. Zum einen, um den Hunden die harte Nachsuchenarbeit zu erleichtern, sie gegen Schäden zu schützen, zum anderen, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen. Solange es eine Chance gibt, an das verletzte Stück zu kommen, folge ich dem Hund.
Zuverlässigkeit
Wenn ich zu einer Nachsuche gerufen werde, ist in der Regel etwas schief gelaufen. Ich versuche dann dem Schützen bestmöglich mit den Hunden zu helfen.
Einsatzgebiete
Nachsuche von krank geschossenem Wild
Nachsuche von Verkehrsunfallwild
Nachsuchen bei Drückjagden
